Fossilien aus Brasilien – Stuttgart gibt Irritator zurück

Irritator Fossil Brasilien

Jahrzehntelang wanderten spektakuläre Funde aus dem Globalen Süden in europäische Vitrinen. Heute holen die Herkunftsländer ihr Kulturgut zurück. Im Zentrum der Debatte: Das brasilianische Araripe-Becken und ein berühmter Raubsaurier-Schädel im Naturkundemuseum Stuttgart.

 

Raubsaurierschädel Irritator kehrt zurück: die Zusage aus Stuttgart

Im April 2026 gab das Land Baden-Württemberg die offizielle Zusage, den Schädel von Irritator challengeri an Brasilien zurückzuführen. Bekannt wurde das am Rande der deutsch-brasilianischen Regierungskonsultationen. Der physische Transport steht im Rahmen einer neuen Forschungskooperation noch bevor.

Das Fossil ist rund 113 Millionen Jahre alt. Das Naturkundemuseum Stuttgart erwarb es 1991. Es ist der einzige bekannte Fund seiner Art – ein Holotyp. Schon der Name erzählt eine kleine Kriminalgeschichte. Kommerzielle Zwischenhändler hatten die Schnauze des Schädels mit Gips künstlich verlängert, vermutlich um den Preis zu treiben. Das ärgerte die Erstbeschreiber – daher „Irritator“ (von englisch irritation). Der Artname challengeri spielt auf Professor Challenger aus Arthur Conan Doyles Roman „Die vergessene Welt“ an.

Der Fall reiht sich in eine größere Entwicklung ein. Der erste Dominostein fiel 2023: Das Naturkundemuseum Karlsruhe gab den kleinen, gefiederten Dinosaurier Ubirajara jubatus an Brasilien zurück. Zuvor hatte sich in den sozialen Medien unter dem Hashtag #UbirajaraBelongstoBR massiver Protest formiert. Für den Irritator folgte #IrritatorBelongstoBR, dazu ein offener Brief an Wissenschaftsministerin Petra Olschowski mit 268 Unterschriften.

Wichtig für die Einordnung: Stuttgart gibt freiwillig zurück. Rechtlich verpflichtet sieht sich das Museum nach eigener Darstellung nicht. Warum das so ist, lohnt einen genaueren Blick.

 

Wie ist die Rechtslage für brasilianische Fossilien?

Die Grundlage ist eindeutig. In Brasilien sind Fossilien seit 1942 Staatseigentum. Seit 1990 ist die Ausfuhr bestimmter Fossilien ohne staatliche Genehmigung verboten, und Typusexemplare müssen ohnehin im Land bleiben. Wer solche Stücke ohne Erlaubnis außer Landes bringt, begeht aus brasilianischer Sicht einen Diebstahl.

International sollte die UNESCO-Konvention von 1970 den Handel mit geraubten Kulturgütern eindämmen. Für die beiden deutschen Fälle greift sie aber nicht: Deutschland hat sie erst 2007 ratifiziert, und völkerrechtliche Verträge wirken nicht rückwirkend. Auf dieser Grundlage kann Brasilien die Fossilien also nicht zurückfordern.

Der Jurist Paul Philipp Stewens hat gezeigt, dass es einen zweiten, oft übersehenen Weg gibt: das Privatrecht. Sein Argument in Kürze:

  • Brasilien ist nach seinem eigenen Recht Eigentümer der Fossilien. Deutsche Gerichte erkennen solche nationalen Eigentumsgesetze grundsätzlich an.
  • Ein gutgläubiger Erwerb scheidet aus, wenn eine Sache dem Eigentümer „abhandengekommen“ ist (§ 935 BGB) – und heimlich ausgegrabene Fossilien sind genau das.
  • Auch eine Ersitzung (§ 937 BGB) trägt kaum: Große Naturkundemuseen müssen bei derart wertvollen Stücken die Herkunft sorgfältig prüfen. Wer das unterlässt, handelt grob fahrlässig – und kann kein Eigentum „ersitzen“.
  • Ein Herausgabeanspruch nach § 985 BGB wäre vor einem deutschen Gericht deshalb durchaus erfolgversprechend.

Ein feiner, aber entscheidender Unterschied bleibt: die Verjährung. Der Herausgabeanspruch aus Eigentum (§ 985 BGB) verjährt in Deutschland nach 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Nicht zu verwechseln mit der Ersitzung (§ 937 BGB): Wer eine Sache 10 Jahre lang als Eigenbesitzer hat, wird Eigentümer und muss sie nicht mehr herausgeben. Das gilt aber nur unter einer Bedingung – durchgehender guter Glaube (§ 937 Abs. 2 BGB).

Für Ubirajara wäre eine Klage somit aussichtsreich gewesen. Für den Irritator, 1991 erworben, wäre ein Anspruch seit 2021 verjährt. Genau deshalb ist die Rückgabe aus Stuttgart keine rechtliche Pflicht, sondern eine politische und wissenschaftliche Entscheidung – ein Akt der Kooperation, nicht des Zwangs.

 

Massenhafte Fische unter Schutz – ein Widerspruch?

 

Eine Beobachtung am Rande, ausdrücklich als persönlicher Gedanke und kein Aufruf, geltendes Recht zu umgehen: Das strenge Verbot gilt für jedes Fossil gleichermaßen – vom einzigartigen Dinosaurier-Holotyp bis zum massenhaft vorkommenden Fisch aus der Santana-Formation. Solche Fische (etwa Vinctifer oder Notelops) lagern zu Tausenden in Sammlungen und haben meist keinen wissenschaftlichen Wert. Man darf die Frage stellen, ob ein absolutes Exportverbot für solche Massenware dem eigentlichen Zweck des Kulturgutschutzes noch dient. Solange die Gesetzeslage aber eindeutig ist, gilt sie.

 

Fossilienrückgabe – kein rein deutsches Problem

Der Handel lief über europäische Netzwerke. Am Anfang der Kette standen oft schlecht bezahlte Steinbrucharbeiter im Nordosten Brasiliens, am Ende finanzstarke Privatsammler und Museen im Globalen Norden. Die Funde wurden gern als „Baumaterial“ oder „Quarz“ deklariert und über die Atlantikhäfen verschifft. Eine vielbeachtete Festnahme eines deutschen Händlers in Brasilien im Jahr 2002 rückte ein europäisches Händlernetz ins Licht, das die Presse damals „German Connection“ taufte.

Auch andere Länder sind betroffen. In Frankreich ordnete ein Gericht in Lyon zuletzt die Rückgabe von 45 Araripe-Fossilien und eines weitgehend vollständigen Flugsauriers an; später fingen französische Behörden über 1.000 weitere Fossilien in einer als Quarz deklarierten Lieferung ab. Brasiliens Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) arbeitet inzwischen mit Behörden in zahlreichen Ländern an Rückholungen.

 

Exkurs: Die Rolle der Wissenschaft

Wer über die deutsche Verstrickung spricht, kommt an einem Namen nicht vorbei: Eberhard „Dino“ Frey. Der Wirbeltier-Paläontologe leitete über Jahrzehnte die geowissenschaftliche Abteilung des Naturkundemuseums Karlsruhe und ging 2022 in den Ruhestand. Als Experte für Flugsaurier und fossile Reptilien genießt er international hohes Ansehen.

Frey war gemeinsam mit dem Briten David Martill an den Erstbeschreibungen beider umstrittener Fossilien beteiligt: Irritator (1996) und Ubirajara (2020). Es war die Publikation von 2020, die die weltweite Rückgabewelle erst ins Rollen brachte.

In der Kritik steht heute vor allem, wie Frey den Fall öffentlich einordnete. Gegenüber einer Lokalzeitung nannte er das Ubirajara-Fossil „ein schlecht erhaltenes Vieh, das bisher noch niemand interessiert hat“; es sei „schon damals ein echter Ladenhüter“ gewesen. Auf spätere Nachfragen zu den rechtlichen Fragen verwies er lediglich an das zuständige Wissenschaftsministerium.

Forschende – gerade aus dem Globalen Süden – werten solche Aussagen als Ausdruck eines „wissenschaftlichen Kolonialismus“: Stücke werden exportiert, in Europa glamourös beschrieben und der Forschung im Ursprungsland dauerhaft entzogen. Das alte Argument, die Fossilien seien in Europa „sicherer“ aufgehoben, gilt heute rechtlich wie moralisch als überholt.

Zur Fairness gehört: Frey betonte stets, kein unrechtmäßiges Material halten zu wollen, sobald die Rechtslage abschließend geklärt sei. Sein Name steht heute weniger für eine Einzelperson als für das Ende einer ganzen Epoche.

 

Ein Zeichen der Hoffnung: das Museu Nacional ersteht neu

Dass Brasilien seine Forschung stärkt, zeigt Rio de Janeiro. Beim verheerenden Brand des Museu Nacional im Jahr 2018 verbrannten rund 85 Prozent der Sammlung. Für 2026 ist die Wiedereröffnung geplant – und die Sammlung wächst wieder.

Ein Beispiel dafür ist eine der größten privaten Fossilspenden der jüngeren Zeit: Die Stiftung des Wyoming Dinosaur Center in Thermopolis, USA, übergab dem Museu Nacional rund 1.104 Fossilien aus Brasilien – darunter Flugsaurier wie Tupandactylus imperator und das rätselhafte Reptil Tetrapodophis. Organisiert wurde die Schenkung gemeinsam mit dem Instituto Inclusartiz von Frances Reynolds. Diese Stücke kehren dauerhaft und legal in ihre Heimat zurück. Verbunden ist die Spende mit einer Forschungskooperation, in deren Rahmen brasilianische Studierende an Grabungen in den USA teilnehmen.

 

Was heißt das für Fossilien-Sammler und Händler?

Die Botschaft ist klar. Herkunftsnachweise sind gerade bei Wirbeltierfossilien aus Übersee kein lästiges Extra mehr, sondern Pflicht. Wer sauber sammelt und dokumentiert, hat nichts zu befürchten.

Im Rückblick auf 40 Jahre Marktgeschehen sind die Umwälzungen gewaltig. Vorbei die Zeiten, als attraktive Fische aus Brasilien zu Hauf angeboten wurden, es folgten Dinoeigelege aus der Mongolei, befiederte Dinosaurier und Ichthyosaurier aus China, Psittosaurus und Claudiosaurus aus Madagaskar – um nur einige Highlights zu nennen.

Auch die Messeleitung der Mineral&Gem in Sainte-Marie-aux Mines hat die Zügel jüngst angezogen, ich berichtete darüber.

Wie bereits im Zusammenhang mit dem spektakulären Auktionsrekord von T.rex „Gus“ ausgeführt: Der internationale Fossilienmarkt erlebt einen Epochenwechsel. Das postkolonialistisch anmutende „Einsammeln“ von Fossilien aus allen „Herren“ Länder ist aus der Zeit gefallen. Der Trend geht eindeutig zu „Marken“-Fossilien mit eindeutiger Provenienz. An dieser Stelle mein Werbeblock für die klassischen Fossillagerstätten Holzmaden, Solnhofen, Messel und Bundenbach 😊

 

Quellen

  • Sales, M.A.F., Schultz, C.L. (2017): Spinosaur taxonomy and evolution of craniodental features: Updating and improving the statistical assessment. PLOS ONE 12(11): e0187070. doi.org
  • KONTEXT:Wochenzeitung: „Dinosaurier aus Brasilien: Irritator geht nach Hause“ (Luise Loges, 20.05.2026), kontextwochenzeitung.de
  • Science / AAAS: „Famed Brazilian spinosaurus fossil finally heads home“ – zur Rückgabezusage 2026, science.org
  • The Guardian: „Germany to return Irritator dinosaur skull to Brazil“ (Mai 2026), theguardian.com
  • Eos (AGU): „Germany to Return Contested Dinosaur Fossil to Brazil“, eos.org
  • Paul Philipp Stewens: „‚Ubirajara‘ and Irritator Belong to Brazil: Achieving Fossil Returns Under German Private Law“, International Journal of Cultural Property (2023) – rechtliche Analyse (Gesetze 1942/1990, UNESCO 1970, §§ 935/937/985 BGB, Verjährung), doi.org/10.1017/S0940739124000031
  • Revista Pesquisa Fapesp: „In the footprint of smuggled fossils“ – Schmuggelnetzwerke, Fall Frankreich/Eldonia, MPF-Ermittlungen, revistapesquisa.fapesp.br
  • Der Standard: „Fossilien-Schmuggel mittels ‚German Connection‘“ – Festnahme in Brasilien 2002, derstandard.at
  • Goethe-Institut, Zeitgeister: „Wem gehört der Dinosaurier?“ – u. a. mit den umstrittenen Frey-Zitaten, goethe.de
  • Badische Neueste Nachrichten: „Karlsruher Saurier-Forscher …“ – Frey zum Ubirajara-Fossil, bnn.de
  • Science / AAAS: „Institutions in the global north hoard fossils from Brazil, study says“, science.org
  • The Art Newspaper: „Brazil’s National Museum receives donation of more than 1,100 fossils“ (08.05.2024), theartnewspaper.com
  • Interprospekt Group: Mitteilung zur Fossilspende an das Museu Nacional, interprospekt.ch

Bildnachweis

Holotype of Irritator challengeri (SMNS 58022) von Marcos A. F. Sales, Cesar L. Schultz / Wikimedia Commons / Lizenziert unter CC BY 2.5

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