Illegale Fossilien - das große Geschäft abseits Fossilien Recht
Nachfolgende Ausführungen geben die Sichtweise eines Nicht-Juristen wieder, haben rein orientierenden Charakter, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, und ersetzen im Bedarfsfall keine juristische Beratung.
40
Jahre Marktkenntnis
Seit vielen Jahren bewährt
Integrität
Fossiland gab zu keinem Zeitpunkt Anlass für die Ahndung von Rechtsverstößen gleich welcher Art.
Schutz nationaler Interessen
Wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland biete ich ein freiwilliges Vorkaufsrecht an für Fossilien von möglicherweise wissenschaftlichem Interesse (Beispiel: seltener Fischrest, erworben vom NHM Mainz).
Provinienznachweis
Für sämtliche von mir angebotenen Fossilien ist deren legale Herkunft nachweislich dokumentiert.
Fossilien Recht: Welche Länder verbieten die Ausfuhr?
Die Zahl der Länder, welche die Ausfuhr von Fossilien kategorisch unter Strafe stellen ist lang. Deutschland zählt nicht dazu.
Oftmals handelt es sich nicht um einen kompletten Fake, sondern einzelne Restaurationen. Ergänzt wird oftmals der fehlende Schwanz, die fehlende Schnauze, das fehlende. Problematisch sind Restaurationen am Fossil in einem Umfang >5%, falls diese nicht als solche kenntlich gemacht werden. Saubere Klebungen von Bruchstellen sind dabei nicht eingerechnet.
China
Wirbeltier-Fossilien aus China fallen unter das Kulturschutzgesetz der Volkrepublik China (Law of the People’s Republic of China on the Protection of Cultural Relics) vom 19.11.1982. Order No. 11, Artikel 2: “…Fossils of paleovertebrates and paleoanthropoids of scientific value shall be protected by the state in the same way as cultural relics.“ - und werden geahndet.
Mongolei
Wie viele andere Länder - mit Ausnahme Deutschlands - ist die Mongolei der UNESCO-Konvention von 1970 beigetreten, ratifiziert am 10.03.1991 - Ausfuhren werden seitdem geahndet.
Argentinien
Die nationale Unterschutzstellung von Fossilien aus Argentinien geht zurück auf Law #9080 aus 1913, 1968 wurde der Handel komplett untersagt (Law 17711). Davon betroffen sind auch die begehrten Araucarien-Zapfen aus Patagonien und werden geahndet.
Madagaskar
Gesetz #82-029 von 1982 verbietet jegliche Ausfuhr von Wirbeltier-Fossilien aus Madagaskar, darunter fallen z.B. Claudiosaurus aus dem Perm und Aepyornis-Eier. Ammoniten sind davon nicht explizit betroffen - werden aber geahndet.
Marokko
Obwohl in Massen gefunden, stehen Wirbeltierfossilien aus Marokko ebenfalls unter Schutz - und werden geahndet. Gesetz Nr. 22-80 nennt in Art. 26 und 42 die Objekte, die dem Kulturgutschutz unterfallen und regelt in Art. 43, dass diese unveräußerlich und entsprechende Rückforderungsansprüche unverjährbar sind.
Der Verkauf ausfuhrbeschränkter Fossilien wird in vielen westlichen Staaten behördlich überwacht und unterbunden, so auf Fossilienmessen in den USA (z.B. Tucson Show), neuerdings Frankreich (Saint-Marie Show) und zögerlich in Deutschland (Munich Show).
Wo werden illegale Fossilien gehandelt?
Europa ist weiterhin ein Eldorado für den Handel mit illegal ausgeführten Fossilien aus aller Welt.
Catawiki
Die Online-Plattform Catawiki B.V. mit Sitz in den Niederlande hat sich in den letzten Jahren zur weltweit führenden Verkaufs-Plattform für illegale Fossilien, insbesondere Wirbeltiere aus China, etabliert.
Catawiki rechtfertigt diese Geschäfte unter Verweis auf den Sitz deren Kooperationspartner in Taiwan und Hongkong. Dies ändert aber nichts an dem Verstoß gegen das UNESCO-Übereinkommen vom 14.11.1970, durch die Niederlande ratifiziert am 17.10.2009.
Die zum jeweiligen Objekt beigefügte „Declaration of legal Origin“ enthält – in Kenntnis Catawiki – regelmäßig vorsätzliche Falschangaben. Alle Funde werden datiert vor 1982, obwohl die Präparationsmethoden wie auch die zum Einsatz kommenden Kleber deutlich jünger sind. Der Klarnamen des Verkäufers wird regelmäßig verschleiert.
Durch den illegalen Verkauf von Wirbeltier-Fossilien aus China hat Catawiki inzwischen Gewinne aus Provisionen in beachtlicher Höhe erzielt. Catawiki versucht sich seiner Verantwortung zu entziehen, indem vereinzelt Haftungsausschlüsse vereinbart werden - bislang mit Erfolg.
4 Top-Fundstellen und Fossilien Recht
In vielen Regionen ist das Graben nach Fossilien ohne offizielle Erlaubnis verboten:
In Deutschland greifen je nach Bundesland Denkmalschutzgesetze. In Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg können bedeutende Funde als „Bodendenkmale“ eingestuft werden und unterliegen einer Meldepflicht. Werden solche Stücke heimlich entnommen oder verkauft, sind sie illegal.
In Deutschland regelt das Kulturgutschutzgesetz, welche Objekte gehandelt werden dürfen.
- Einfuhr: Seit der Novellierung des KGSG darf Kulturgut nur dann nach Deutschland eingeführt werden, wenn eine gültige Ausfuhrgenehmigung des Herkunftsstaates vorliegt.
- National wertvolles Kulturgut: Besonders seltene oder wissenschaftlich wertvolle Fossilien können als nationales Kulturgut eingetragen werden und dürfen dann nicht mehr ohne Genehmigung aus Deutschland ausgeführt werden.
Holzmaden - Fossilien Recht
Weitergehende Informationen zum Grabungsschutzgebiet Holzmaden finden Sie auf meiner Infoseite zu Holzmaden-Fossilien.
- Wissenschaftliche Bedeutung: Funde, an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht, können als Bodendenkmale eingestuft werden.
- Schatzregal: In Baden-Württemberg gilt ein eingeschränktes Schatzregal. Das bedeutet, dass wissenschaftlich wertvolle Funde, die bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden, rechtlich dem Land gehören können.
- Grabungsschutzgebiet: Die fossilführenden Gemarkungen rund um Holzmaden und Ohmden sind seit 1979 als Grabungsschutzgebiet deklariert. Private Grabungen ohne Genehmigung des Landesamtes für Denkmalpflege sind hier illegal.
- Alt-Sammlungen: Fossilien aus historischen Steinbruchbetrieben oder alten Privatsammlungen sind legaler Privatbesitz, sofern sie vor Inkrafttreten der Schutzverordnungen oder unter Einhaltung der damaligen Meldepflichten geborgen wurden.
- Besuchersteinbrüche: Funde, die legal in freigegebenen Bereichen selbst gesammelt wurden, dürfen rechtmäßig behalten werden.
- Handel: Der Verkauf ist zulässig, solange eine legale Herkunft (Provenienz) nachgewiesen werden kann und das Stück nicht als national wertvolles Kulturgut unter das KGSG fällt.
Bundenbach - Fossilien Recht
- Meldepflicht: Funde von besonderem wissenschaftlichem Wert müssen der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) gemeldet werden.
- Schatzregal: Das Land beansprucht das Eigentum an bedeutenden beweglichen Bodendenkmalen, die bei staatlichen Grabungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden.
- Grabungsschutzgebiet: Große Teile der fossilführenden Schichten um Bundenbach sind als Grabungsschutzgebiet ausgewiesen. Hier ist jegliche eigenmächtige Suche oder Grabung streng untersagt und erfordert eine explizite Nachforschungsgenehmigung (§ 21 DSchG RLP).
- Alt-Sammlungen: Fossilien, die nachweislich vor Inkrafttreten strengerer Regelungen oder aus dem regulären, historischen Schieferbergbau stammen, gelten als legaler Privatbesitz. Eine saubere Dokumentation (Provenienz) ist für den legalen Handel und Besitz relevant.
- Handel: Der Verkauf von Bundenbach-Fossilien ist zulässig, sofern die Stücke nicht als „national wertvolles Kulturgut“ unter das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) fallen oder illegal in Schutzgebieten entnommen wurden.
Solnhofen - Fossilien Recht
- Schatzregal: Seit 2023 gilt in Bayern ein umfassendes Schatzregal. Das bedeutet, dass staatlich bedeutende Funde (insbesondere Wirbeltiere oder wissenschaftliche Unikate) mit der Entdeckung automatisch Eigentum des Freistaates Bayern werden.
- Grabungsschutzgebiete: Bestimmte Areale, wie Teile des Blumenbergs bei Eichstätt oder Gebiete um Solnhofen, unterliegen strengen Auflagen. Eigenmächtige Nachforschungen ohne Grabungsgenehmigung sind dort untersagt.
- Meldepflicht: Jeder Fund von wissenschaftlicher Bedeutung muss unverzüglich dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege gemeldet werden.
- Alt-Sammlungen: Stücke, die nachweislich vor der Verschärfung des Schatzregals oder aus rechtmäßigen Privatgrabungen stammen, bleiben legaler Privatbesitz. Eine Dokumentation ist hier für den Werterhalt essenziell.
- Besuchersteinbrüche: Fossilien, die in ausgewiesenen Besuchersteinbrüchen (z. B. in Eichstätt oder Solnhofen) gefunden werden, dürfen in der Regel behalten werden – mit Ausnahme wissenschaftlich hochkarätiger Funde, für die Sonderregelungen gelten.
- Handel: Der gewerbliche Handel ist legal, sofern die Stücke aus legalen Quellen stammen und nicht gegen das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) verstoßen.
Messel - Fossilien Recht
- UNESCO-Welterbe: Die Grube Messel genießt als Welterbestätte höchsten internationalen Schutz. Private Grabungen sind im gesamten Gelände absolut verboten.
- Schatzregal: In Hessen gilt das Schatzregal. Das bedeutet, dass alle Funde, die bei staatlichen Grabungen (z.B. durch die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung) entdeckt werden, automatisch Eigentum des Landes Hessen sind.
- Grabungsmonopol: Nur autorisierte Institutionen dürfen wissenschaftliche Grabungen durchführen. Privatpersonen ist der Zugang zu den fossilführenden Schichten zum Zwecke der Suche untersagt.
- Alt-Sammlungen: Stücke, die vor der Unterschutzstellung der Grube oder aus der Zeit des kommerziellen Ölschieferabbaus (vor 1971) stammen, können legaler Privatbesitz sein. Hierfür ist ein lückenloser Herkunftsnachweis (Provenienz) zwingend erforderlich.
- Kulturgutschutz: Aufgrund ihrer Seltenheit fallen viele Messel-Fossilien unter das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) und dürfen nicht ohne Genehmigung ins Ausland verbracht werden.
- Handel: Der Handel mit Messel-Fossilien ist auf dem freien Markt äußerst selten und sollte nur mit Expertenzertifikaten erfolgen, um Hehlerei auszuschließen.
Weitere Infos zum Fossilien Recht
Nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf, falls Sie Fragen zum Themenkomplex illegale Fossilien und Rechtslage haben.
